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Die Pflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen

Artikel der Innotec Gruppe aus dem Fachmagazin HAUS und GRUNDBESITZ, 03-04/2016: Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von potenziellen Gefahrenquellen. Sie ist dabei eine von vielen Spielarten der Betreiberverantwortung – genauer, eine spezifische Betreiberpflicht. In der Wohnungswirtschaft erfahren professionelle Dienstleistungen rund um die Verkehrssicherungspflicht derzeit massiv erhöhte Popularitätswerte.

Der juristische Nährboden der Verkehrssicherungspflicht besteht aus mehreren Teilen, von denen die allgemeine Schadensersatzpflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 Abs. 1 BGB) zweifelsohne den Kern bildet…

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