Seit dem 3. Juli 2021 dürfen viele Einweg-Plastikartikel in der EU nicht mehr produziert oder in den Handel gelangen.
„Vom Verbot betroffen sind neben Essensbehältern und Getränkebechern aus styroporähnlichen Materialien auch Einweggeschirr sowie Besteck aus Plastik oder Pappe, wenn diese mit Kunststoff überzogen sind. Auch Trinkhalme und Rührstäbchen sowie Wattestäbchen und und Luftballonstäbe aus dem Material dürfen EU-weit nicht mehr in Umlauf gebracht werden.“ (Quelle: KN 03.07.2021)
Was das für Deutschland bedeutet, können Sie in den Erläuterungen der Bundesregierung hier nachlesen.
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